Traditioneller Kaufvertrag vs.E-commerce |
LadyX
Grünschnabel
Dabei seit: 12.04.2007
Beiträge: 4
|
|
Traditioneller Kaufvertrag vs.E-commerce |
|
Bin mir zwar nicht sicher, ob das hier hin gehört, aber sonst könnt ihr es ja verschieben.
Könnt ihr mir vielleicht Unterschiede zwischen dem Traditionellem und dem Kauf im Internet, sprich E-Commerce, nennen?
Oder was könnte ich bei Google eingeben, damit ich was finde? Komme irgendwie nicht weiter..
Wäre echt super, wenn mir jemand helfen könnte.
|
|
12.04.2007 14:22 |
|
|
Tobias
Routinier
Dabei seit: 18.09.2006
Beiträge: 324
|
|
"Internetkauf"
Ein Unterschied ist z.B., dass man beim Internetkauf ein gesetzliches Widerrufsrecht hat (meist 14 Tage). Man sieht ja vorher nicht, was man kauft.
|
|
16.04.2007 11:53 |
|
|
LadyX
Grünschnabel
Dabei seit: 12.04.2007
Beiträge: 4
|
|
Danke für die Antwort.
Naja, beim Ladenkauf gibts allerdings auch ein Rückgaberecht von 14 Tagen, wäre also eigentlich ähnlich, oder nicht?
Ich bräuchte DIREKTE Unterschieder und nicht Infos zum "Internetkauf"
|
|
16.04.2007 12:00 |
|
|
Tobias
Routinier
Dabei seit: 18.09.2006
Beiträge: 324
|
|
Nein, im Laden gibt es kein Rückgaberecht. Da gibt es nur Gewährleistung. Jedes Rückgaberecht (oder auch Umtauschrecht) im Laden ist freiwilliger Natur.
|
|
16.04.2007 12:12 |
|
|
LadyX
Grünschnabel
Dabei seit: 12.04.2007
Beiträge: 4
|
|
Zitat: |
Original von Tobias
Nein, im Laden gibt es kein Rückgaberecht. Da gibt es nur Gewährleistung. Jedes Rückgaberecht (oder auch Umtauschrecht) im Laden ist freiwilliger Natur. |
Ehrlich? Das wusste ich nicht. Aber eigentlich macht es doch jedes Geschäft, daher dachte ich, dass es gesetzlich so geregelt ist.
Bist du dir damit denn 100%ig sicher?
|
|
16.04.2007 12:51 |
|
|
Tobias
Routinier
Dabei seit: 18.09.2006
Beiträge: 324
|
|
Ja 100%. Was gesetzlich zum Thema Kaufvertrag geregelt ist steht alles im BGB. Ein Händler hat damit die gesetzliche Pflicht, eine Mängelhaftung von 2 Jahren zu gewährleisten. Alles zum Thema Garantie und Umtausch/Rückgabe ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetlich geregelt.
Einzig die Internetkäufer werden rechtlich nocheinmal besser gestellt mit dem 14tägigen Widerrufsrecht, womit man eine Ware zurückschicken kann ohne Angabe von Gründen.
|
|
16.04.2007 12:57 |
|
|
LadyX
Grünschnabel
Dabei seit: 12.04.2007
Beiträge: 4
|
|
Ist Mängelhaftung nicht sowas wie Garantie?
Weil dann würdest du dir ja im Prinzip widersprechen *g*
Fallen dir sonst noch Unterschiede ein?
|
|
16.04.2007 14:18 |
|
|
|