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Geschrieben von LadyX am 12.04.2007 um 14:22:

  Traditioneller Kaufvertrag vs.E-commerce

Bin mir zwar nicht sicher, ob das hier hin gehört, aber sonst könnt ihr es ja verschieben.

Könnt ihr mir vielleicht Unterschiede zwischen dem Traditionellem und dem Kauf im Internet, sprich E-Commerce, nennen?
Oder was könnte ich bei Google eingeben, damit ich was finde? Komme irgendwie nicht weiter..

Wäre echt super, wenn mir jemand helfen könnte. verwirrt



Geschrieben von Tobias am 16.04.2007 um 11:53:

 

"Internetkauf" Augenzwinkern

Ein Unterschied ist z.B., dass man beim Internetkauf ein gesetzliches Widerrufsrecht hat (meist 14 Tage). Man sieht ja vorher nicht, was man kauft.



Geschrieben von LadyX am 16.04.2007 um 12:00:

 

Danke für die Antwort.

Naja, beim Ladenkauf gibts allerdings auch ein Rückgaberecht von 14 Tagen, wäre also eigentlich ähnlich, oder nicht?

Ich bräuchte DIREKTE Unterschieder und nicht Infos zum "Internetkauf" Lehrer



Geschrieben von Tobias am 16.04.2007 um 12:12:

 

Nein, im Laden gibt es kein Rückgaberecht. Da gibt es nur Gewährleistung. Jedes Rückgaberecht (oder auch Umtauschrecht) im Laden ist freiwilliger Natur.



Geschrieben von LadyX am 16.04.2007 um 12:51:

 

Zitat:
Original von Tobias
Nein, im Laden gibt es kein Rückgaberecht. Da gibt es nur Gewährleistung. Jedes Rückgaberecht (oder auch Umtauschrecht) im Laden ist freiwilliger Natur.


Ehrlich? Das wusste ich nicht. Aber eigentlich macht es doch jedes Geschäft, daher dachte ich, dass es gesetzlich so geregelt ist.

Bist du dir damit denn 100%ig sicher?



Geschrieben von Tobias am 16.04.2007 um 12:57:

 

Ja 100%. Was gesetzlich zum Thema Kaufvertrag geregelt ist steht alles im BGB. Ein Händler hat damit die gesetzliche Pflicht, eine Mängelhaftung von 2 Jahren zu gewährleisten. Alles zum Thema Garantie und Umtausch/Rückgabe ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetlich geregelt.
Einzig die Internetkäufer werden rechtlich nocheinmal besser gestellt mit dem 14tägigen Widerrufsrecht, womit man eine Ware zurückschicken kann ohne Angabe von Gründen.



Geschrieben von LadyX am 16.04.2007 um 14:18:

 

Ist Mängelhaftung nicht sowas wie Garantie? verwirrt
Weil dann würdest du dir ja im Prinzip widersprechen *g*

Fallen dir sonst noch Unterschiede ein?


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